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I. Allgemeines
1. Alle Angebote, Lieferungen, elektronische Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots als vereinbart.
2. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
3. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
4. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen. Bei elektronischer Übertragung garantieren wir nicht für die Übertragungsqualität.
5. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der Nutzung der Bilder, die Art der beabsichtigten Nutzung anzugeben.
6. Die Nutzung bedarf einer ausdrücklichen Freigabeerklärung durch uns nach vorheriger Vereinbarung über Verwendungszweck, Auflagenhöhe, Verbreitungsgebiet und die daraus resultierenden Honorare. Die Freigabe erfolgt schriftlich; mit Rechnungsstellung gilt die Freigabe als erteilt. Wird das vereinbarte Honorar nicht bezahlt, gelten die Nutzungsrechte als nicht übertragen. Durch die Leistung von Schadensersatz oder Zahlung sonstiger Kosten und Gebühren werden keine Nutzungsrechte erworben.
7. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung.
Das gilt insbesondere
- für eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken sowie jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials;
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CDROM, DVD, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials dient;
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CDROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern;
- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in OnlineDatenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt);
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
8. Geliefertes bzw. elektronisch übermitteltes Bildmaterial bleibt stets unser Eigentum. Es wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts zur Verfügung gestellt.
9. Bilder, ob genutzt oder nicht genutzt, sind spätestens innerhalb von drei Monaten ab Lieferung zurückzugeben oder die entsprechenden Dateien zu löschen. Die Archivierung von Kopien oder Bilddaten bedarf unserer schriftlichen Zustimmung und ist honorarpflichtig.
II. Honorare
1. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos und für die Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposings, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden.
2. Nutzungshonorare richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung und werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Macht der Besteller keine Angaben sind wir berechtigt ein Pauschalhonorar anzusetzen.
3. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang, den genannten Zeitraum und das vereinbarte Verbreitungsgebiet. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
4. Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe unseres Bildmaterials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars fällig.
5. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
6. Das Honorar ist spätestens binnen 3 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
III. Gebühren, Kosten
1. Für alle Bildlieferungen werden Bearbeitungsgebühren, Materialund Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungskosten erwirbt der Besteller weder Nutzungsnoch Eigentumsrechte.
2. Mit der Lieferung von bestellten Bildern oder digitalen Daten wird ein Leihverhältnis begründet, das innerhalb der ersten drei Monate kostenfrei ist, sofern die beabsichtigte Nutzung bei der Bestellung oder innerhalb drei Wochen nach Lieferung gemeldet wurde. Nach Ablauf dieser Frist werden Blockierungskosten von 1 € pro Tag und Objekt berechnet.
3. Für verlorene, beschädigte oder nicht zurückgegebene Bildvorlagen ist Schadensersatz zu leisten. Mit Bezahlung eines Schadensersatzbetrages erwirbt der Besteller weder Nutzungsrechte noch Eigentum an dem betreffenden Bildmaterial. Bei jeglicher unberechtigten (ohne unsere Zustimmung oder ohne Zahlung des fälligen Honorars erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
4. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch plaziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
5. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhandengekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne daß wir die Höhe des Schadens nachzuweisen haben in Höhe von
- 50 € pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Diaduplikat
- 120 € pro Mittel- oder Großformat-Diaduplikat
- 800 € pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
- 1500 € pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Grundsätzlich bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, daß ein höherer bzw. geringerer Schaden eingetreten ist. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
IV. Sonstiges
1. Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Die Fotos werden von uns nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort wieder zurückzugeben. Im elektronischen Speicher sind sie zu löschen. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Überschreitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung erlaubt. Außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet wir nicht für Schäden, die durch das Laden einer gelieferten Datei in elektronische Programme entstehen.
2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Verstößen hiergegen sind wir berechtigt, das Fünffache des für die Verwendungsart fälligen Honorars oder des ursprünglich vereinbarten Honorars zu berechnen. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.
3. DiaDuplizierung, Internegative, Reproduktionen oder die elektronische Speicherung von Bilddaten und Vergrößerungen für Archivzwecke des Kunden sowie die Weitergabe von Bildern, Bilddaten und Nutzungsrechten an Dritte sind nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet, uns ohne Aufforderung Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ohne unsere Genehmigung dupliziert, sonstige Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt oder digitale Daten unserer Fotos gespeichert hat. Alle mit unserer Genehmigung angefertigten Kopien etc. sind uns nach Verwendung auszuhändigen.
4. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für seine Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text, z.B. durch Ausschnittvergrößerung, übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
5. Außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit können wir keine Schadensersatzforderungen übernehmen, die sich aus der Verwendung unserer Bilder etwa ergeben sollten. Der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerkes oder sonstigen Mediums trägt in jedem Falle die Verantwortung selbst, auch die aus dem Recht am eigenen Bild.
6. Die Weitergabe des Bildmaterials oder von Nachdruckrechten an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
7. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.
8. Der Besteller haftet uns gegenüber bis zum unversehrten Wiedereintreffen der Bilder, auch wenn die Fotos weitergegeben werden. Dies gilt vereinbarungsgemäß auch, wenn wir die Bilder auf Wunsch des Bestellers an einen Dritten ausgeliefert haben.
9. Versandrisiko und Kosten für die Rücksendung trägt der Besteller auch wenn die Rücksendung durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird. Als unvollständig wird auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet, etwaige Restaurierungsund Verwaltungskosten unsererseits gehen zu Lasten des Bestellers.
V. Urheberrecht, Belegexemplar
1. Wir verlangen unter Hinweis auf §13 UrhG ausdrücklich einen Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, daß kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Bei elektronisch bearbeiteten Bildern ist zusätzlich das Kennzeichen [B] im Vermerk zu nennen. Sammelbildnachweise reichen nur aus, wenn sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt. Unterbleibt die Namensnennung, so haben wir Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlages von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten. Außerdem ist uns unverzüglich nach Nutzung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde.
2. Dies gilt für alle Medien, z.B. auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
3. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.
4. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gem. § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.
VI. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand
1. Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb 30 Tagen zahlbar.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile ausschließlich Bad Saulgau, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt ausschliesslich deutsches Recht.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 07.05.2004
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